Nebenverpflichtungen der Aktionäre
- Nebenverpflichtungen der Aktionäre
Begriff des Aktienrechts. Außer ⇡ Einzahlungspflicht bestehen i.Allg. für Aktionäre keine N.d.A. Ausnahmsweise kann bei Ausgabe ⇡ vinkulierter Aktien die Satzung Aktionären die Verpflichtung auferlegen, wiederkehrende, nicht in Geld bestehende Leistungen zu erbringen (z.B. Lieferung von Rüben bei Rübenzucker-AG); Einzelheiten in §§ 55, 180 AktG.
- Vergütung für N.d.A. geregelt in § 61 AktG.
Lexikon der Economics.
2013.
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