Nebenverpflichtungen der Aktionäre

Nebenverpflichtungen der Aktionäre
Begriff des Aktienrechts. Außer  Einzahlungspflicht bestehen i.Allg. für Aktionäre keine N.d.A. Ausnahmsweise kann bei Ausgabe  vinkulierter Aktien die Satzung Aktionären die Verpflichtung auferlegen, wiederkehrende, nicht in Geld bestehende Leistungen zu erbringen (z.B. Lieferung von Rüben bei Rübenzucker-AG); Einzelheiten in §§ 55, 180 AktG.
- Vergütung für N.d.A. geregelt in § 61 AktG.

Lexikon der Economics. 2013.

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